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Gebühren und Beiträge

Information zu uns​eren Beiträgen und Gebühren

gültig ab 01. Januar 2026

Herstellungs- bzw. Erschließungsbeitrag

Bei erstmaligem Anschluss eines Grundstücks an die Wasserversorgung ist ein einmaliger, sogenannter Herstellungsbeitrag zu leisten. Dieser bemisst sich nach Grundstücks- und Geschossfläche (siehe nachfolgende Tabelle) und ist auch bei Gebäude- und Flächenerweiterungen einmalig zu leisten.

 

Kosten des Grundstücksanschlusses

Die Grundstücksanschlusskosten bis zur Grundstücksgrenze trägt der Zweckverband.

Ab Grundstücksgrenze sind die Kosten in der tatsächlichen Höhe zu erstatten.

Die Anschlusskosten ergeben sich aus dem Zeit- und Materialaufwand.

Für einen provisorischen Anschluss bei Neubauten wird eine Bauwasserpauschale an Stelle der Grund- und Verbrauchsgebühr festgesetzt (siehe nachfolgende Tabelle).

 

Grund- und Verbrauchsgebühren

Es werden sowohl eine Grundgebühr als auch eine Verbrauchsgebühr erhoben (siehe folgende Tabelle). Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. 

Auf die Gebührenschuld ist zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Fünftels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten.

Die Endabrechnung erfolgt jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres auf Grund des tatsächlichen Verbrauchs.

Um keinen Zahlungstermin zu übersehen und das Anfallen von Säumniszuschlägen, Mahnkosten, etc. zu vermeiden, bitten wir Sie, dem Wasserzweckverband ein SEPA-Lastschriftmandat für die Abbuchung der Wassergebühren zu erteilen.

Dieses kann, wie auf dem SEPA-Formular vermerkt, jederzeit widerrufen werden.

Berechnung der Gebühren

einmaliger Herstellungsbeitrag
(für Neuanschlüsse)

netto

zzgl. MwSt. 7%

brutto

Grundstücksfläche je m²

1,60 €

​0,11 €

1,71 €

Geschossfläche je m²

5,65 €

0,40 €

6,05 €

  

Grundgebühr pro Jahr
nach Dauerdurchfluss

netto

brutto

netto pro Monat

bis 4 m³ / h

40,00€ / Jahr

42,80 €

3,33 €

bis 10 m³ / h

102,00€ / Jahr

109,14 €

8,50 €

bis 16 m³ / h

163,00€ / Jahr

174,41 €

13,58 €

bis 25 m³ / h

256,00€ / Jahr

273,92 €

21,33 €

über 25m³ / h

409,00€ / Jahr

437,63 €

34,08 €

zzgl. MwSt. 7 %

   

Verbrauchsgebühr

netto

zzgl. MwSt. 7%

brutto

pro entnommenen m³ (Kubikmeter)

1,73 €

0,12 €

1,85 €

   

beweglicher Wasserzähler
​(z. B. Standrohr)

netto

zzgl. MwSt. 7%

brutto

pro entnommenen m³ (Kubikmeter)

1,73 €

0,12 €

1,85 €

Leihgebühr pro angefangener Woche

10,00 €

0,70 €

10,70 €

   

Bauwasserpauschale

netto

zzgl. MwSt. 7 %

brutto

provisorischer Anschluss bei Neubau bis zum Einbau des Wasserzählers

97,00 €

6,79 €

103,79 €

Abschlagsberechnung

Jahresverbrauch

x

Verbrauchsgebühr netto

Summe

130,00 m³

x

​1,73 € / m³

=

224,90 €

   

Errechnetes Ergebnis

+

​Grundgebühr pro Jahr


224,90 €

+

40,00 €

=

264,90 €

    

Summe

+

MwSt. 7%

264,90 €

+

18,54 €

=

283,44 €

    

Bruttobetrag

​:

4 x Vorauszahlung
​1 x Jahresabrechnung


Höhe des Abschlages

283,44 €

:

5

=

56,69 €

gerundet

57,00 €